Als gemeinnützige Stiftung sind wir auf finanzielle Zuwendungen von Privatpersonen und Unternehmen angewiesen.
Jeder Betrag hilft. Sowohl zweckgebundene Zuwendungen als auch Spenden ohne bestimmten Verwendungszweck sind möglich. Bei einer Zweckbindung legen Sie nach Rücksprache mit AMCHA Israel die Verwendung Ihrer Spende projektbezogen fest (z.B. die Unterstützung des Programms Hausbesuche oder gezielte Maßnahmen in einem bestimmten Behandlungszentrum). Andernfalls überlassen Sie der AMCHA-Stiftung Deutschland die Entscheidung, wo AMCHA Israel Ihre Hilfe am dringlichsten benötigt. Natürlich können Sie Ihre Unterstützung auch als Spende oder testamentarische Verfügung unserem Stiftungskapital zufließen lassen. In diesem Fall können wir die Erträge langfristig verwenden.
Bei der Förderung mildtätiger Zwecke bestehen erweiterte Steuervorteile: Zuwendungen bis 20.450 Euro sind nach der Abgabenordnung steuerlich abzugsfähig. Einzelzuwendungen von mehr als 25.565 Euro, die sich im Jahr der Hinwendung wegen Überschreiten der Höchstgrenze nicht auswirken, können bei der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer für die Folgejahre berücksichtigt werden. Weitere Informationen auch zu Zuwendungen in den Vermögensstock der Stiftung erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle.
Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zur AMCHA – Stiftung aufnehmen. Ihr Ansprechpartner ist unser Mitarbeiter der Geschäftsstelle Christian Krause.
AMCHA – Stiftung Deutschland
Markgrafenstr. 32
10117 Berlin
Telefon: 0049 – (0)30 – 280 998 72
Fax: 0049 – (0)30 – 280 998 71
Email: info@amcha-stiftung.de
Konto Nr. 74 59 60
bei Evangelische Darlehnsgenossenschaft eG
BLZ: 210 602 37
IBAN: DE 59210602370000745960
BIC/SWIFT: GENODEF1EDG
Bei Spenden bis zu 100 Euro gilt die folgende Bestätigung in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Spendenbescheinigung. Für Spenden über 100 Euro übersenden wir Ihnen eine steuerrelevante Zuwendungsbestätigung.
Bestätigung: Es handelt sich nicht um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen.
Die AMCHA-Stiftung Deutschland mit Sitz in Berlin ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, Bredschneiderstr. 5 in 14057 Berlin, Steuer-Nummer: 27 / 607/00159, vom 24.03.2010 für die Jahre 2006, 2007, 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 Gew.StG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51ff. AO dient.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur erfolgt zur Förderung der Volksbildung und Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und 10 AO durch ideelle und finanzielle Unterstützung des „National Israeli Center of Psychosocial Support of Survivors of the Holocaust ‚AMCHA’“, das gemäß seinem Statut die psychosoziale Betreuung von Opfern des Holocaust in Israel wahrnimmt.
Impressum: AMCHA – Stiftung Deutschland, Markgrafenstr. 32, 10117 Berlin